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Wie Inklusion Unternehmen voranbringt: 4 gute Gründe für barrierefreie Websites

15. August 2024 · von Helena Milas · Keine Kommentare

Eine Aufnahme von mehreren Betonstufen, die in einem geometrischen Muster angeordnet sind. Die Stufen sind in verschiedenen Winkeln angeordnet, was einen interessanten visuellen Effekt erzeugt.

Am 28. Juni 2025 tritt ein Gesetz mit kompliziertem Namen in Kraft: das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG). Es zielt darauf ab, allen Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und vor allem digitale Barrieren abzubauen. Für Unternehmen bringt das Gesetz aber nicht nur Pflichten mit sich, sondern es birgt auch Potenziale.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, problemlos auf Online-Inhalte zugreifen können. Dies bedeutet nicht nur, dass Websites und Apps technisch einwandfrei funktionieren, sondern auch, dass sie von allen Menschen ohne Hindernisse genutzt werden können:

  • Durch gut lesbare Texte, hohe Kontraste und die Möglichkeit zur Nutzung von Screenreadern wird die Zugänglichkeit für Sehbehinderte enorm verbessert.
  • Für Menschen mit Hörbehinderungen sind Untertitel bei Videos und Transkriptionen von Audioinhalten unverzichtbar.
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen profitieren von einer Navigation per Tastatur oder Sprachsteuerung, großen Klickflächen und intuitiver Menüführung.
  • Klare Sprache, strukturierte Inhalte und eine übersichtliche Gestaltung unterstützen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Pflichten und Chance für Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für viele Dienstleistungen, darunter auch digitale Angebote wie Webseiten, Online-Shops, elektronische Tickets oder mobile Anwendungen, die nach dem 28. Juni 2025 angeboten werden. Betroffen sind zum Beispiel Unternehmen aus den Bereichen öffentlicher Verkehr, elektronische Kommunikation, Bankwesen oder E-Commerce.

Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Angebote den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen, also die Level A- und Level AA-Kriterien der internationalen Web Content Accessibility Standards (WCAG) erfüllen. Ist das nicht der Fall, drohen empfindliche Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und sie umsetzen.

Ausgenommen vom BFSG sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Ebenso gilt das Gesetz nicht für Websites, auf denen Produkte oder Dienstleistungen nur vorgestellt, aber nicht gekauft oder gebucht werden können. Damit ist das Gesetz vor allem für Unternehmen aus dem B2C-Bereich relevant. Doch auch B2B-Unternehmen bringt mehr digitale Barrierefreiheit enorme Vorteile.

Vorteil 1: Barrierefreie Websites verbessern die Nutzerfreundlichkeit und User Experience für alle

Barrierefreie Websites sind nicht nur für Menschen mit Behinderung von Bedeutung. Sie verbessern auch die allgemeine Usability von Nutzer:innen jeden Alters. Durch klar strukturierte Webseiten ist es einfach, Informationen schnell zu finden oder intuitiv durch Inhalte zu navigieren.

Für Unternehmen bedeutet das: Sind ihre Websites und Apps barrierefrei, kommen ihre Botschaften besser an und sie begünstigen erwünschte Aktionen: Sei es nun, dass Nutzer:innen leichter einen Einkauf abschließen, eine Reise buchen oder eine Bewerbung abschicken können. Auf Dauer steigert das die Zufriedenheit und Bindung.

Und mehr noch: Oftmals treten Einschränkungen auch situationsbedingt auf. Man denke an jemanden in einem lärmenden Zug, dem die Sonne auf das Display scheint. Solche zeitweiligen Behinderungen betreffen uns alle. Um so wichtiger ist es, dass deutliche Kontraste, verständliche Texte oder alternative Zugriffswege jederzeit eine positive Nutzererfahrung (User Experience) gewährleisten.

Vorteil 2: In einer alternden Gesellschaft erreichen barrierefreie Inhalte die Zielgruppe von morgen

Digitale Barrierefreiheit ist nicht mehr lange ein „nice to have“. Der demografische Wandel bringt eine steigende Nachfrage mit sich. Allein in Deutschland wird der Anteil an über 67-Jährigen bis 2070 auf 21,2 Millionen Menschen wachsen (Statistisches Bundesamt 2024).

Es ist davon auszugehen, dass damit auch die Anzahl der Menschen mit altersbedingten Behinderungen steigt. So wird sich auch die Altersstruktur der eigenen Nutzer:innen immer weiter verschieben. Investitionen in barrierefreie Technologien werden sich deshalb langfristig auszahlen, da sie die Zielgruppe von morgen berücksichtigen.

Vorteil 3: Barrierefreie Websites unterstützen erfolgreiches SEO

Wer im Web gefunden werden möchte, hat mit einer barrierefreien Website einen Vorteil. Saubere HTML-Codes und eine klare Strukturierung gemäß den WCAG-Standards verbessern die Performance und die Auffindbarkeit in Suchmaschinen.

Wer Video-Transkriptionen und ALT-Texte hinterlegt, kann Inhalte barrierefrei gestalten und gleichzeitig relevante Keywords einbinden. Die Sichtbarkeit im Netz und somit die Besuchszahlen steigen.

Vorteil 4: Mit Barrierefreiheit dem Wettbewerb voraus sein

Trotz der bisher genannten Vorteile sind viele Websites immer noch nicht barrierefrei: Nur drei Prozent der am meisten besuchten Websites der Welt erfüllten laut eines Trend-Reports von CapTech (2022) die internationalen Standards zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten (WCAG-Standards).

Das schadet vor allem den Unternehmen selbst: Allein im Vereinigten Königreich haben Einzelhändler so einen Umsatz von 17,1 Milliarden Pfund eingebüßt, das zeigt die Studie Click-Away-Pound 2019. Demnach geben 75% der Befragten an, Unternehmen zu bevorzugen, denen Barrierefreiheit wichtig ist.

Mit barrierefreien Websites und Apps können Unternehmen also nicht nur gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, sondern auch aus dem Wettbewerb hervorstechen. Dadurch ergeben sich wichtige Chancen, die für beide Seiten – Unternehmen wie Nutzer:innen – positiv sind.

Fazit: Jetzt anfangen!

Für Unternehmen ist das neue Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz eine Chance und eine Herausforderung zugleich. Wer sich jetzt intensiv mit den neuen Regelungen beschäftigt und in barrierefreie Technologien investiert, erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern stärkt auch die eigene Marktposition, erschließt neue Zielgruppen und verbessert seine Kundenbindung. Das klingt kompliziert und aufwendig? Wir helfen Ihnen weiter. Sprechen Sie uns an!

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Autor: Helena Milas

Helena Milas ist Beraterin für Digitale Kommunikation bei K12 – Agentur für Kommunikation und Innovation in Düsseldorf. Sie unterstützt Unternehmen dabei, ihre digitalen Angebote zielgruppengerecht, nutzungsfreundlich und zugänglich zu machen. Dabei greift sie auf eine mehrjährige Erfahrung in der Planung und UX-Konzeption von Websites zurück. Ihre Motivation ist die Überzeugung, dass eine bestmögliche Nutzererfahrung und digitale Zugänglichkeit für den unternehmerischen Erfolg im digitalen Zeitalter unerlässlich sind.

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