K12

Online-Demonstrationen nicht strafbar: Zur ersten Online-Demo in Deutschland…

2. Juni 2006 · von Jörg Hoewner · 2 Kommentare

Autor: Jörg Hoewner

Wie Spiegel Online gestern meldet, sind Online-Demonstrationen nicht strafbar. Eine Gruppe von Aktivisten hatte für den 20.6.2001 zu einer Onlinedemonstration gegen die Lufthansa aufgerufen, um gegen die gängige Abschiebepraxis – Flüchtlinge oder abgelehnte Asylbewerber werden via Lufthansa ausser Landes geflogen – zu demonstrieren. Dazu sollte man sich Skripte herunterladen, mit deren Hilfe die Onlinebuchungen der Lufthansa-Website automatisch ausfüllen konnte, was die Website vorübergehend lahmgelegt hat. Ich habe kurz nach der Demo in Berlin einen Vortrag von einigen Akteuren gesehen und fand dabei bemerkenswert:

  • Die Aktion wurde auf vielen unterschiedlichen Sites kommuniziert, z.T. mit Lufthansa-CD-gleichen Bannern. Ein Teil dieser Website waren im Prinzip das, was wir heute „Blogs“ nennen, wie z.B. http://www.indymedia.org/
  • Im Prinzip hatten es die „Hacktivisten“ nicht auf eine waschechte DOS (denial-of-service)-Attacke abgesehen. Die Skripte waren so getaktet, dass das Ausfüllen der Formulare nicht viel schneller vonstatten ging, als per Hand. Nur eben automatisch. Dadurch gelang es der Lufthansa auch ziemlich schnell, alles wieder zum Laufen zu bringen. Der Grund für die (Selbst-)Beschränkung waren ethische Bedenken.
  • In die ähnliche Richtung gingen auch ursprüngliche Bedenken dagegen, überhaupt eine Online-Demo abzuhalten, weil es einfach zu bequem ist und eine Demonstration vor allem durch Engagement überzeugend wirkt. Am Rechner zu sitzen, sei halt nicht wirklich Engagement.

Auf der Veranstaltung wurden auch einige Background-Infos ausgeteilt, die ich leider nicht mehr habe (Christof, hast Du die??). Ich weiss aber noch, dass das Ganze sehr inspiriert war von einer Künstlergruppe namens „Critical Art Ensemble“, die eben solche „virtuellen“ Aktionen planen und umsetzen. Die haben dazu ein Buch herausgegeben, welches man unbedingt gelesen haben sollte: „The electronic disturbance“ (ISBN 1-57027-006-6). Hier kann man es downloaden.

Autor: Jörg Hoewner

Jörg Hoewner: Jg. 1969, ist Geschäftsführender Partner der K12 – Agentur für Kommunikation und Innovation und Consultant für moderne Unternehmenskommunikation in Düsseldorf. Seit 1995 berät er Kunden im Bereich Online Relations / Online-PR und war damit einer der ersten Berater in Deutschland auf diesem Feld. In den vergangenen 20 Jahren hat Jörg Hoewner zahlreiche Kunden beraten, viele Unternehmen (darunter DAX30-Unternehmen) und mehrere Verbände. Darüber hinaus ist er als Referent aktiv und Autor zahlreicher Fachbeiträge – online, in Zeitschriften und Büchern. Schwerpunktmäßig beschäftigt er sich mit dem Thema integrierte Kommunikation, deren Messbarkeit und der Auswirkung von Kommunikationstechnologien auf die interne und externe Unternehmenskommunikation. Kontakt: Jörg Hoewner (joerg.hoewner@k-zwoelf.com) – T. +49 (211) 5988 16 32.

2 Kommentare

  1. Christof sagt:

    leider habe ich die unterlagen nicht mehr, reiche die stffel aber weiter, weil martin seinerzeit nen artikel zum thema schrieb und du ihm meine unterlagen gegeben hast – oder, martin?

  2. Joerg Hoewner sagt:

    Ich habs geahnt… ! 😉

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


17 + 9 =