Digital & Online

Buchrezension: „Lean Content Marketing“ von Sascha Tobias von Hirschfeld und Tanja Josche

29. Dezember 2014 · von Jörg Hoewner · 3 Minute Lesedauer · Keine Kommentare

Untertitel: Gross denken. Schlank starten. Kurzverdikt: Lesenswert (auch zum Nachschlagen).

Kurz vor dem Jahreswechsel ergibt sich noch die Zeit für eine kleine Buchbesprechung: Die B2B-(Content-)Marketing-Experten von Hirschfeld und Josche haben nun ihre Veröffentlichungen auf exploreb2b und ihr Wissen zusammengetragen, um einen „Praxisleitfaden für das Business-to-business-Marketing“ bzw. Content Marketing zu veröffentlichen. Inhaltlich beschäftigen sich die beiden mit den Themen Content-Marketing-Grundverständnis und die unternehmensinternen Voraussetzungen für das Content Marketing, mit der Produktion (Planung, Überblick über die Formate, den Content-Lebenszyklus), der Vermarktung und Distribution, der Rolle von Inhalten im Entscheidungs- und Kaufprozess (z.B. Formateignung abhängig vom jeweiligen Prozessschritt, in dem ein Kunde sich befindet) und damit, wie man Content Marketing organisatorisch auf die Schiene bringt. Weiterlesen →

Google Analytics und Public Relations, Teil 1: Grundlegende Funktionen und Kennziffern

21. September 2014 · von Jörg Hoewner · 7 Minute Lesedauer · 3 Kommentare

Das ist der erste Teil von Posts rund um Google Analytics und Public Relations. Die beiden anderen Beiträge finden sich hier:

Das regelmäßige Analysieren der Web Controlling-Daten überlassen Kommunikationsverantwortliche aus der PR allzu häufig ihren Kollegen aus dem Onlinebereich – oder ignorieren diese Daten komplett bis auf einige Ausnahmen wie die Zahl der Visits. Häufig steckt dahinter Unwissenheit über das, was man aus Google Analytics, etracker und Co ziehen kann. Am Beispiel von Google Analytics sollen nun die wichtigsten PR-relevanten Funktionen vorgestellt werden. Ähnliche Analysen lassen sich auch mit anderen Web Controlling-Tools wie Piwik oder Etracker anstellen, die Funktionen sind dort in der Regel ebenfalls vorhanden, wenn auch manchmal unter anderem Namen.

Das Dashboard und der Bereich „Zielgruppe“

Nach dem Login landet der Nutzer in der Regel in der Dashboard-Übersicht von Google Analytics im Bereich „Zielgruppe“. Hier finden sich die wichtigsten Kennzahlen wie Sitzungen (Visits), Seitenaufrufe, Seiten/Sitzung, Absprungsraten usw.. Das ist für eine grundlegende Bestandsaufnahme ganz nett. Interessanter ist es jedoch, sich den Graphen darüber anzuschauen, weil sich hier die zeitliche Entwicklung der Nutzung ablesen lässt. Und Nutzungspeaks oder Anstiege sind ein Indikator für ein vermehrtes Interesse an der Website, möglicherweise ausgelöst durch Kommunikations- und Marketingaktivitäten.

Dashboard von Google Analytics

Dashboard von Google Analytics: Ein Ausschnitt

Weiter unten in der Menüleiste findet sich ein Menüpunkt „Demographische Merkmale“ und „Interessen“. Dieser Bereich erfordert, wenn man ihn denn nutzen will, eine entsprechende Konfiguration des Tracking Codes. Weiterlesen →

Website-Inhalte kostenlos bekannter machen – Eine (kleine) Anleitung

3. September 2014 · von Jörg Hoewner · 4 Minute Lesedauer · Keine Kommentare

Sie wollen Ihre Website bekannter machen (wenn nicht, ein Lesetipp: Website Entwicklung Den Nutzer verstehen Eine kleine Einleitung)? Sie haben interessante Inhalte? Dann geht es darum, für diese Inhalte entsprechend Aufmerksamkeit – zusätzliche Nutzer – zu erzeugen. Damit Ihrer Website Aufmerksamkeit zukommt, macht es Sinn, an anderen Stellen im Web Spuren zu legen, damit man Sie findet.

  1. Für die Vermarktung von Websites sollte man mit den Standards anfangen: Die URL – Ihre Webadresse – gehört in alle Publikationen, Druckwerke, auf das Briefpapier, die Visitenkarte. Sie gehört in die E-mail-Signatur. Je nach Thema passend, ist es sinnvoll, die direkten Adressen von einzelnen Informationen direkt in einzelne Druckwerke zu platzieren: Beispielsweise, wenn Sie eine Checkliste zur richtigen Ernährung anbieten und diese auf der Website zu finden ist, ist es sinnvoll, in der analogen Informationsbroschüre prominent darauf hinzuweisen.
  2. Pressemitteilungen werden in der Regel an einen festen Presseverteiler ausgesendet. Journalistisch relevante Informationen wie z.B. Studien können Sie im Abspann nach der sogenannten Boilerplate unterbringen. Online gibt es viele Möglichkeiten, Pressemitteilungen zu verbreiten, viele davon kostenlos. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.moderne-unternehmenskommunikation.de/tipps/linktipps/linkliste-relevante-presseportale/
  3. Ihre Website sollte Open Directory aufgelistet werden http://www.dmoz.org : Eine Anmeldefunktion finden Sie oben in der Menüzeile. Die Anmeldung wird es etwas dauern, da das Projekt von Freiwilligen bearbeitet wird.
  4. In dieser Art gibt es zu Ihrem Thema oder zu Ihrer Branche mit Sicherheit Verzeichnisse oder Linklisten. Diese können Sie per Suche recherchieren und die jeweiligen Betreiber bezüglich einer Verlinkung zu Ihrer Seite kontaktieren. Unserer Erfahrung nach sind die meisten Betreiber offen, in den meisten Fällen machen die das sogar kostenlos.
  5. Soziale Medien (besonders Facebook und Twitter) sind ein idealer Kanal, um Inhalte zu kommunizieren, in dem Sie dazu posten. Daneben sollten Sie weniger bekannte Plattformen nicht vergessen. Die Plattformen Scribd, Issuu.com und Slideshare.com eignen sich besonders zum Einstellen von Präsentationen, Broschüren, Studien, Checklisten – allem, was sich in Form einer PDF-Datei darstellen lässt. Das Einstellen hier ist wiederum einen Post auf Twitter oder Facebook wert.
  6. Sie sind auf einem Event oder einer Konferenz als Aktiver oder gar als Sponsor? Sorgen Sie dafür, dass Sie dort aufgeführt und ein Link, am besten noch mit Logo, auf Ihre Website gesetzt wird.
  7. Vernetzen (verlinken) Sie sich mit anderen, die ähnliche Interessen verfolgen.
  8. Sharing: Richten Sie auf Ihrer Seite eine Funktion ein, dass Nutzer die jeweilige empfehlen können: Per E-mail, per Facebook, per Twitter  und Google plus
Denken Sie bei allen Vermarktungsaktivitäten daran, dass es am Ende nicht nur darum geht, die Nutzer auf Ihre Seite zu bekommen. Spätestens dort zählen nutzwertige und attraktive Inhalte. Ohne diese kommen Nutzer maximal 1 mal – und dann nie wieder.

Studie: Social Media as an innovative element in health education

27. August 2014 · von Jörg Hoewner · 1 Minute Lesedauer · Keine Kommentare

Im Rahmen eines Pilotprojektes für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA)  haben wir gemeinsam mit Com.x die Einsatzmöglichkeiten und die Akzeptanz und Rezeption von Social Media-Kommunikationsangeboten in der gesundheitlichen Aufklärung evaluiert. Das Projekt lief über zwei Jahre und nähert sich nun (leider) dem Ende zu. Daher gibt es hier auf der Website der „German Online Research 2014“ erste veröffentlichte Ergebnisse (auf Englisch).

Mehr Infos folgen.

Licht und Schatten: Wearables stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen

5. Juni 2014 · von Diana Diroll-Biergans · 7 Minute Lesedauer · 1 Kommentar

Viel Wirbel gibt es zurzeit um Google Glass: Die innovative Datenbrille zählt aktuell zu den Top-Themen in den Medien. Dabei ist das Brillenwunder nur ein Beispiel für die vielen Formen tragbarer Computertechnologie mit Internetanschluss. Die sogenannten „Wearables“ verändern unser Leben und eröffnen bisher unbekannte Möglichkeiten in Kommunikation und Marketing. Welche Chancen und Risiken durch die neuen Technologien entstehen können, hat K12 zusammen mit LICHTE Rechtsanwälte und der Kommunikationsagentur navos in einem White Paper aufgezeigt: „Wenn die Brille zur Waffe wird. Chancen und Risiken von Wearable Computing in der Kommunikation.“ Warum Wearables aus juristischer Sicht eine besondere Herausforderung für Unternehmen darstellen, erklärt Dr. Oliver Schäfer, Experte für Urheber-, Medien- und IT-Recht von LICHTE Rechtsanwälte, im Interview.

Dr. Oliver Schäfer, Rechtsanwalt

Herr Dr. Schäfer, Wearables werfen ganz neue Fragen auf, zum Beispiel in punkto Datensicherheit. Bedeutet das, wir brauchen neue Gesetze?

Dr. O. Schäfer: Nein, denn durch Wearables ergeben sich keine grundlegend neuen rechtlichen Probleme. Letztendlich geht es dabei um Ansprüche, für die es bereits rechtliche Regelungen gibt: Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild oder das Urheberrecht. Auch andere neue Technologiethemen, wie etwa Domains, ließen sich bisher – jedenfalls im Zivilrecht – recht gut in die bestehenden Gesetze integrieren.

Welche Probleme kommen dann auf uns zu?

Dr. O. Schäfer: Wearables fordern immer komplexere Ansätze, um rechtliche Normen durchzusetzen. So ist es zum Beispiel jederzeit möglich, dass ich über die Straße gehe und mich ein vollkommen Unbekannter mit Google Glass filmt und die Aufnahmen von mir weiterverwendet. Teilweise bemerke ich gar nicht, dass ich gerade gefilmt werde – das ist ein großes Problem. Im Grunde genommen werden meine Persönlichkeitsrechte verletzt. Aber um meine Rechte einzufordern, müsste ich erst einmal wissen, dass es passiert. Was die Sache zusätzlich verkompliziert: Die Grenzen zwischen privater und geschäftlicher Nutzung verschwimmen.

Inwiefern?

Dr. O. Schäfer: Es ist faktisch ein großer Unterschied, ob mich das Kamerateam eines Fernsehsenders oder ein Unbekannter filmt. Im ersten Fall bin ich mir der Aufnahmesituation bewusst und kenne den konkreten Ansprechpartner, gegen den ich meine Ansprüche durchsetzen kann, wenn meine Rechte verletzt werden sollten. Bei einer Aufnahme durch Google Glass im Vorbeigehen geht das nicht, da ich gar nicht weiß, ob ich gefilmt werde, wer mich gerade filmt und wofür derjenige die Aufnahmen von mir verwendet. Wearables selbst unterscheiden nicht zwischen Dienst und Freizeit des Trägers, so dass Daten und Bilder in beiden Situationen erfasst werden können. Für den Träger und sein Gegenüber kann diese Grenze bei der Datenerfassung ebenfalls nicht mehr trennscharf gezogen werden.

Wie können Unternehmen sich auf diese Situation vorbereiten?

Dr. O. Schäfer: Unternehmen sollten überlegen, welche Interessen und welches Schutzbedürfnis sie haben und wie sie diese intern und extern rechtlich und tatsächlich umsetzen können. Um eine passende Lösung zu finden, müssen sich Firmen bewusstmachen, welche Risiken ihnen drohen und was die Folgen wären, wenn sie ihre Rechte nicht schützen würden.

Welche Risiken können das sein?

Dr. O. Schäfer: Zum Beispiel, dass geheime Industrieanlagen fotografiert und veröffentlicht werden oder dass andere Betriebsgeheimnisse veröffentlicht oder weitergegeben werden. In solchen Fällen sind Fotoapparate oder Mobiltelefone mit Kamera ohnehin meist auf dem Betriebsgelände verboten. Wenn Mitarbeiter sich nicht an das Verbot halten, drohen ihnen Sanktionen. Bei Besuchern kann sich der Werkschutz darum kümmern, unerwünschte Geräte einzusammeln. Aber schwierig wird es, wenn ein Journalist zur Betriebsbesichtigung Google Glass mit Sehstärke trägt. Ihn einfach nach Hause zu schicken, ist da natürlich keine Lösung. Für Fragen wie diese brauchen Unternehmen Regelungen.

Welche Themen sind außerdem relevant?

Dr. O. Schäfer: Generell der Schutz von Daten oder Inhalten. Zum Beispiel sind Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Mitarbeiter- und Bewerberdaten zu schützen. Oder wenn es darum geht, die Inhalte einer internen Besprechung geheim zu halten. Auch große Veranstaltungen, gerade im kulturellen Bereich, können zum Problem werden. Wenn über 1.000 Menschen zusammenkommen, ist es schwer durchzusetzen, dass keine Aufnahmen gemacht und verbreitet werden. Ebenfalls ist zu klären, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen, die ihre Mitarbeiter mit dienstlich verwendeten Wearables erfasst haben.

Welche Auswirkung hat der Einsatz von Wearables zum Beispiel bei Marketing-Aktionen?

Dr. O. Schäfer: Im Grunde genommen gibt es keinen Unterschied, ob man bei einer Foto-Aktion ein Bild einsendet, das mit Google Glass oder mit einer herkömmlichen Kamera gemacht wurde. Rechtlich gesehen kommt es nicht darauf an, womit etwas aufgenommen wurde, sondern ob der Fotografierte damit einverstanden ist. Nach dem Persönlichkeitsrecht kann jeder selbst bestimmen, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden. Das betrifft auch das Urheberrecht. Für beides gibt es natürlich Ausnahmen, aber an diese Vorgabe müssen sich Unternehmen halten und gegebenenfalls Aufklärung betreiben und Einwilligungen einholen.

Wir haben jetzt über die Probleme gesprochen, die Wearables mit sich bringen. Können Unternehmen von dieser Technologie auch profitieren?

Dr. O. Schäfer: Wearables bieten viele Funktionen, die für Unternehmen interessant sind. So sind die über Wearables erfassten Gesundheitswerte für Krankenversicherungen sicherlich höchst aufschlussreich. KFZ-Versicherungen bieten schon Tarife an, bei denen Versicherte ihren Fahrstil per GPS überwachen lassen. Wer besonders sicher fährt, wird etwa mit einen Monat Versicherungsschutz gratis belohnt. Und GPS-Sender und Mobiltelefone können im Ernstfall Leben retten, indem sie zum Beispiel bei einem Chemieunfall anzeigen, ob sich noch Personen in dem Gebäude befinden. Auch Einsatzkräfte können im Rettungsfall damit besser überwacht und gesichert werden. Bildübertragende Geräte wie Google Glass bieten auch bei der Fernwartung von Anlagen große Einsparpotentiale, weil nicht immer ein Experte vor Ort sein muss. Dabei sollte man sich natürlich immer im Klaren darüber sein, wer alles auf die übertragenen Daten Zugriff hat. Gerade kostenlose cloudbasierte Dienste stellen Unternehmen vor ernsthafte Sicherheitsprobleme.